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Ist mein Umzug steuerlich absetzbar?

  • Autorenbild: Muhammed Kassem
    Muhammed Kassem
  • 1. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 18 Stunden

Ein Umzug kostet oft nicht nur Nerven sondern auch Geld. Wussten Sie, dass Sie sich Ihre kosten wieder holen können? So holen Sie sich Ihr Geld zurück und machen Ihren Umzug kostenlos!


Mann mit einem blauen Hemd und Euroscheinen in der Hand
Mit dem richtigen wissen holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Ein Umzug kann hohe Kosten verursachen, wobei viele Umziehende die steuerlichen Möglichkeiten, die sich bieten, unterschätzen. Oft fragt man sich hierbei ist mein Umzug steuerlich absetzbar? Experten im Bereich Steuerrecht wissen, welche Ausgaben beim Umzug abgesetzt werden können und wie man bares Geld spart.


Lesen Sie weiter um zu erfahren, wie Sie Ihre Umzugskosten über die Steuererklärung zurück erhalten.


Tipp Nr.1 - Umzugskosten als Werbungskosten absetzen


Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen nicht nur Transport- und Verpackungskosten, sondern auch Ausgaben für doppelte Mietzahlungen und Maklergebühren.


Für beruflich Bedingte Umzüge gibt es eine Umzugskostenpauschale, die sich wie folgt aufteilt:


Alleinstehene: 964€

Ehe- oder Lebenspartner: 643€ pro Person


Diese Pauschalen können direkt und unkompliziert ohne Einzelnachweise abgesetzt werden.


Tipp Nr.2 - Privaten Umzug steuerlich geltend machen


Auch bei einem Umzug aus privaten Gründen können bestimmte Kosten steuerlich absetzbar sein, wenn der Umzug beispielsweise durch eine Heirat oder die Geburt eines Kindes notwendig wurde. Hier können Umzugskosten wie Fahrt- oder Hotelkosten berücksichtigt werden. Für den privaten Umzug gibt es jedoch keine pauschale Erstattung. Haushaltnahe Dienstleistungen wiederum wie das Anstellen von Helfern oder die Beauftragung eines Umzugsunternehmen können bis zu 4.000€ angesetzt werden.


Weitere Haushaltsnahe Dienstleistungen sind: Schornsteinfeger, Schneeräumen, Gartenpflege, Möbelaufbau und mehr.

Tipp Nr.3 - Rechnungen Aufbewahren, nur so gibt's Geld zurück.


Egal ob Umzugsunternehmen, Möbelpacker oder Küchenmonteur, wer die Kosten steuerlich geltend machen will, muss alle Rechnungen sorgfältig aufbewahren. Wichtig ist auch, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt. Barzahlung erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Ohne Nachweise können die Ausgaben nicht abgesetzt werden, also alles brav dokumentieren und aufbewahren.


Ist mein Umzug steuerlich absetzbar? Belege sammeln lohnt sich!


Wer clever plant, Belege sammelt und die richtigen Angaben in der Steuererklärung macht profitiert finanziell spürbar.


Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachmann.

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